In der letzten Zeit kommt es vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrlehrer zur MPU schicken, obwohl die gleiche Auffälligkeit für „normale“ Kraftfahrer keine MPU nach sich zieht. Der Grund liegt in der Annahme der besonderen Verantwortung und Regeltreue bei einem Fahrlehrer. Der Gutachter soll die Frage beantworten, ob der Betroffene charakterlich überhaupt geeignet ist, die Tätigkeit als Fahrlehrer auszuüben.
Die Schwerpunkte der MPU Vorbereitung liegen somit nicht nur auf dem eigentlichen Delikt, sondern auch auf den besonderen Ansprüchen und der Rolle des Fahrlehrers den Fahrschülern gegenüber.
Sind Sie Fahrlehrer und müssen zur MPU? Wir beraten Sie gerne.