Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der körperlich-geistigen Eignung geäußert hat, so wird meistens eine „kleine“ MPU gefordert. Das bedeutet, dass nur die ärztliche Untersuchung und ein Leistungs- und Reaktionstest durchgeführt werden. Der Explorationsgespräch mit dem Psychologen entfällt. Nicht desto trotz darf man diese Untersuchung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Arzt prüft, ob die vorliegenden eignungsrelevante Gesundheitsstörungen die Kraftfahreignung generell in Frage stellen oder ob sie so ausgeprägt sind, dass sie zumindest für einige Fahrerlaubnisklassen die Eignung einschränken. Auch wird geprüft, ob es durch spezifische Behandlungen oder Hilfsmittel zu einer sicheren und stabilen Kompensation kommen kann.
Es können jedoch auch kurzfristig auftretende und unvorhersehbare Störungen im Zusammenhang mit einer Grunderkrankung vorliegen, die etwa die Erkennung von Gefahrensituationen oder die Reaktion auf ein akutes Vorkommnis im Straßenverkehr verhindern und somit ein situationsangepasstes Verhalten in Frage stellen oder ausschließen.
Neben der Krankheitsdiagnose und der Verlaufseinschätzung sind beim Vorliegen einer erforderlichen Therapie alle Facetten einer eventuell fehlenden Behandlungscompliance zu prüfen, die sich z.B. durch mangelnde Einsicht in die Therapienotwendigkeit, unzuverlässige Medikamenteneinnahme oder fehlende Eigenüberwachung zeigen.
Ein negatives Gutachten bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man seinen Führerschein abgeben muss. Viele Defizite lassen sich mit einer Fahrverhaltensbeobachtung ausgleichen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.