Drogen sind der zweithäufigste Grund für eine MPU. Gemäß Bundesanstalt für Straßenwesen werden jährlich ca. 100.000 Begutachtungen durchgeführt. 25 % der Untersuchten kommen mit einer Drogenfragestellung. Eine MPU kann bereits bei einem einmaligen Konsum harter Drogen angeordnet werden. Werden bei der Kontrolle Spuren von Kokain, Amphetamin, Ecstasy oder von Opioiden entdeckt, wird der Führerschein entzogen. Ein Jahr Abstinenz ist dabei die Mindestvorraussetzung für ein positives MPU Gutachten.  Eine Sonderstellung hat bei der MPU der Konsum von THC. Beim gelegentlicher Cannabiskonsum kann bereits nach einem halben Jahr Abstinenz eine MPU absolviert werden. Beim regelmäßigen Konsum ist ein Jahr Abstinenz Pflicht. Bei einem unklaren Konsummuster von THC kann im Vorfeld einer MPU ein ärztliches Gutachten (Konsummusteranalyse) angeordnet werden. Sehr oft folgt danach die MPU Aufforderung, ohne dass der Führerschein sofort entzogen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde bereits mit dem ärztlichen Gutachten ausräumen und die MPU vermeiden. Wichtig ist dabei keine Zeit zu verlieren und sofort zu handeln. Wir beraten Sie gerne darüber.

 

Bei einer Drogenfragestellung prüft der Gutachter bei der MPU Prüfstelle die Problemausprägung mit Hilfe von Hypothesen.

Hypothese D1 – Drogenabhängigkeit:

„Es liegt Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt.“

Hypothese D2 – Drogenmissbrauch

„Es liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, die sich in missbräuchlichen Konsum von Suchtstoffen, in einem polyvalenten Konsummuster oder auch im Konsum hoch suchtpotenter Drogen gezeigt hat. Diese wurde problemangemessen aufgearbeitet und eine Drogenabstinenz wird ausreichend lange und stabil eingehalten“

Hypothese D3 – Drogengefährdung

„Es liegt eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vor. Ein ausreichend nachvollziehbarer Einsichtprozess hat zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt“.

An jede Hypothese sind verschiedene Anforderungen zur Problembewältigung gebunden, damit die Gutachter zu einer günstigen Prognose gelangen können. Z.B. für die Hypothese D2 sollte die zu begutachtende Person dem Gutachter nachvollziehbar schildern:

  • welche Gründe zu einem Drogenkonsum geführt haben
  • wie der persönliche Entscheidungs- und Umorientierungsprozess abgelaufen ist
  • wie sich seine Sichtweise der früheren Problematik und ihrer Risiken entwickelt hat
  • welche Strategien zur Rückfallprophylaxe entwickelt wurden

Die medizinische Untersuchung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Drogen hat folgenden Mindestumfang:

  • anamnestische Befragung
  • Erheben der Drogenanamnese
  • Inspektion der Haut incl. der Nasenschleimhaut
  • Untersuchung der Pupillenreaktion
  • Auskultation des Herzens
  • Messung der Pulsfrequenz
  • Blutdruckmessung
  • Untersuchung der Leber
  • Vegetativum
  • Koordanationsvermögen
  • Urinscreening auf Drogensubstanzen